26.11.2012 – Der für Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB (nicht unverzügliche Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach zunächst erlaubtem Entfernen vom Unfallort) nicht in jedem Falle zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer beinhaltet, die zu dessen Leistungsfreiheit führt. „BGH zu Aufklärungspflichten bei Verkehrsunfall“ weiterlesen
BGH zu Aufklärungspflichten bei Verkehrsunfall
26.11.2012 – Der für Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB (nicht unverzügliche Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach zunächst erlaubtem Entfernen vom Unfallort) nicht in jedem Falle zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer beinhaltet, die zu dessen Leistungsfreiheit führt – BGH, Urteil vom 21. November 2012 – IV ZR 97/11