Telefonische Presseauskünfte
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung zum Schutz meiner Mandanten an Journalisten
keine telefonischen Auskünfte
erteilen kann. Dies betrifft bereits den Umstand, ob überhaupt eine Mandatierung vorliegt.
Schriftliche Presseauskünfte
Konkrete Fragen können Sie mir schriftlich, per Fax oder E-Mail an meine Kanzlei zukommen lassen.
Falls und soweit ein Interesse meiner Mandantschaft an deren Beantwortung besteht und mich von meiner Schweigepflicht entbindet komme ich auf Sie zurück.