Neben der praktischen Verteidigungsarbeit und dem regelmäßigen Studium der für Strafverteidiger essentiellen Fachzeitschriften (z.B. NStZ, NStZ-RR, StV, StraFo, StRR) habe ich im April und Mai 2016 nochmal 11 Fortbildungsstunden absolviert:
- Verteidigung gegen Untersuchungshaft in Wuppertal am 23.04.2016
- Bearbeitung des strafrechtlichen Mandats mit Auslandsbezug am Beispiel von Frankreich in Düsseldorf am 25.04.2016
- Akteneinsicht 2.0 – elektronischer Rechtsverkehr in Strafsachen und seine Auswirkungen am 18.05.2016
Warum ich soviel Zeit und Geld in Fortbildung investiere?
Für die meisten Betroffenen stellt ein gegen sie laufendes Strafverfahren eine erhebliche Belastung wirtschaftlicher, psychischer und manchmal auch existentieller Art dar. Hier ist dann spezifisches Fachwissen gefragt, um im aktiven Dialog mit der Staatsgewalt die Rechte meiner Mandanten zu wahren.