Melanom nicht rechtzeitig von Arzt erkannt
Ein trotz dermatologischer Auffälligkeiten durch einen Hautarzt nicht rechtzeitig erkanntes Melanom, das nach mehreren operativen Eingriffen letztlich zum Tode führt, kann ein ein Schmerzensgeld vom 100.000,- € für die Leidenszeit des Patienten rechtfertigen (Urteil des OLG Hamm vom 27.10.2015 – 26 U 63/15).